Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Dein-

Vertriebsteam, Tölzer Straße 37, 82031 Grünwald vertreten durch Jens Niedertscheider,

im folgenden DVT Grünwald genannt und dem Auftraggeber verbindlich, sofern sie im Angebot, im Vertrag oder

in der Auftragsbestätigung von DVT Grünwald als anwendbar erklärt und dem Besteller übergeben werden.

1.2 Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen oder andere

vorformulierte Vertragsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen des

Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Vertrag dennoch durchgeführt wird.

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von DVT Grünwald schriftlich bestätigt werden.

1.3 DVT Grünwald behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. DVT Grünwald wird dem

Auftraggeber eine solche Änderung umgehend mitteilen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen

ab Zustellung der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber

angenommen. Bei Erteilung eines neuen Auftrages gelten die aktuellen AGB’s auch für alle bestehenden

Aufträge.

1.4 Alle Vereinbarungen, Vertragsänderungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen

zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung. Erklärungen in Textform,

welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden, sind der Schriftform gleichgestellt.

1.5 Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als ganz oder teilweise

unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue ihrem rechtlichen und

wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Alle Angebote von DVT Grünwald sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn DVT Grünwald eine Annahmeerklärung oder Bestellung des

Auftraggebers schriftlich bestätigt hat. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn DVT Grünwald mit der

Ausführung des Auftrages beginnt.

 

3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

3.1 DVT Grünwald bietet individuelle Dienstleistungen für die Vertriebsunterstützung, externer Vertrieb und

Marketing im Outsourcing.

3.2 Art und Umfang der individuellen Dienstleistungen werden vertraglich zwischen dem Auftraggeber und DVT

Grünwald festgehalten. Im generellen geht es um Vertriebsunterstützung dort wo es seitens DVT Grünwald Sinn

ergibt und nicht um die Erreichung von Stunden-Kontingenten.

3.3 DVT Grünwald kann benachbarte oder Zielgruppen verschiedener Auftraggeber betreuen. DVT Grünwald

wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers

geben. DVT Grünwald erbringt keine exklusiven Dienstleistungen für einzelne Branchen oder geografische

Gebiete.

 

4. Mitwirkung

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit DVT Grünwald

die vertraglichen Leistungen erbringen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung

erforderlichen Informationen erteilen.

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von DVT Grünwald unverzüglich zu prüfen und Mängel

umgehend schriftlich zu rügen. Nimmt DVT Grünwald auf Wunsch des Auftraggebers eine Fehlersuche vor und

stellt sich heraus, dass keine Fehler vorliegen, oder dass die Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von

DVT Grünwald liegen, kann DVT Grünwald den Aufwand in Rechnung stellen.

4.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann DVT Grünwald die vereinbarten

Leistungen in Rechnung stellen. Selbst dann, wenn der Auftrag nicht komplett abgeschlossen werden kann

infolge fehlender Informationen oder Zugänge. Falls ein späterer Abschluss Mehraufwände generiert, kann DVT

Grünwald diese nach Aufwand entsprechend in Rechnung stellen.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Preise von DVT Grünwald verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, in Euro, exkl.

MWST. DVT Grünwald verwendet für Kalkulationen und Zahlungen in Fremdwährungen den aktuellen

Monatsmittelkurs von estv.admin.de.

5.2 Beauftragte Zusatzleistungen verrechnet DVT Grünwald zu einem Stundensatz von EURO 100.-. In den

Kampagnen inkludiert ist eine Besprechung pro Monat per Telefon oder Videokonferenz. Zusätzliche

regelmäßige sowie unregelmäßige Beratungs- und Standortbesprechungen, bei DVT Grünwald oder dem

Auftraggeber sowie über Telefon, Chat oder andere Kanäle, sind nicht in den vereinbarten Leistungen enthalten

und werden zum regulären Stundensatz verrechnet. Die Reisezeit wird zum regulären Stundensatzes je

Teilnehmer verrechnet.

5.3 Wird vom Auftraggeber eine Pausierung von monatlich wiederkehrenden Leistungen verlangt kann der

Mehraufwand mit folgendem Schlüssel in Rechnung gestellt werden: Erfolgt die Re-Aktivierung in der Zeitspanne

unter 30 Tagen, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Nach 30 Tagen infolge erhöhten Monitorings maximal 50%

der vereinbarten regulären monatlichen Gebühr.

5.4 Die Rechnungsstellung erfolgt standardmäßig bei Auftragsvergabe mit Zahlungsfrist im Voraus zum

effektiven Kampagnenstart. Laufende Kosten im Rahmen der Betreuung einer Kampagne können im Voraus oder

nach abgeschlossenem Monat abgerechnet werden.

5.5 Die Rechnungen der DVT Grünwald sind innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge von Skonto,

Spesen und Gebühren zur Zahlung fällig. Anderslautende Zahlungsbedingungen werden schriftlich im Voraus

vereinbart.

 

5.6 Gerät der Auftraggeber mit den Zahlungen an DVT Grünwald in Verzug, ist DVT Grünwald nach vorgängiger

Information (Telefon, E-Mail, Mahnung) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen inklusive Leistungen

Dritter sofort zu sistieren. Dadurch entstehender Mehraufwand stellt DVT Grünwald in Rechnung gemäß Ziffer

5.7 Werden Leistungen Dritter über DVT Grünwald abgerechnet und gerät der Auftraggeber mit der Vergütung

dieser Kosten in Verzug, so ist DVT Grünwald nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail) berechtigt, die

davon betroffenen Leistungen und Kampagnen sofort zu sistieren. Die Wiederaufnahme der Leistungen

bestehender Kampagnen erfolgt nach Bezahlung der offenen Rechnungen. Diese Wiederaufnahme führt infolge

erhöhten Monitorings im ersten Monat zu Mehraufwand. Dieser Mehraufwand wird ohne vorgängige

Information und zu maximal zusätzlich 50% der vereinbarten regulären monatlichen Gebühr verrechnet.

5.8 Wird mit dem Auftraggeber ein Spezialpreis vereinbart, der vom Listenpreis der DVT Grünwald abweicht und

die Zusammenarbeit wird aus jede welchem Grund vom Auftraggeber während der Vertragsdauer abgebrochen,

kann seitens DVT Grünwald zumindest die bisher geleistete Kampagnenzeit rückwirkend zum Listenpreis

berechnet werden.

5.9 Wird für den Auftraggeber ein Assistenz-Profil in den Sozialen Medien eingerichtet und zur Verfügung

gestellt, gelten folgende Bedingungen: Das Profil wird ausschließlich von DVT Grünwald betreut und verwaltet.

Das Profil steht dem Auftraggeber so lange in seinem Namen zur Verfügung, wie er in einer laufenden Kampagne

mit DVT Grünwald und im aktiven Vertragsverhältnis steht. Danach kann das Profil seitens DVT Grünwald für

andere Kundenprojekte oder die Eigenverwendung eingesetzt werden. Die Auflistung des Auftraggebernamens

im Lebenslauf kann mit deren Einverständnis weiterverwendet werden.

 

6. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

6.1 Während der Vertragsdauer stehen dem Auftraggeber sämtliche von DVT Grünwald für den Auftraggeber

geschaffenen Inhalte zur Nutzung zur Verfügung. Die Urheberrechte und allfällige weitere Immaterialgüterrechte

an diesen Werken verbleiben bei DVT Grünwald.

6.2 Nach ordentlicher Beendigung des Vertrages (vgl. Ziff. 8.1) ist der Auftraggeber berechtigt, die

Kampagnendaten zu übernehmen, nicht aber bei einer Bedingung gemäß Ziffer 8.2.

 

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 DVT Grünwald übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss

gültigen Leistungsbeschreibung erfüllt werden und im Wesentlichen den dort beschriebenen Funktionen

entsprechen. Die Zusage auf eine Erfolgsversprechung was Anzahl Termine oder Vertragsabschlüsse angeht, wird

dabei von DVT Grünwald ausdrücklich nicht gewährt.

 

7.2 DVT Grünwald haftet für etwaige weitere Schäden und Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur

bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.3 Die Beweislast bei Mängeln, für das Verschulden von DVT Grünwald und für die rechtzeitige schriftliche

Mängelrüge, liegt beim Auftraggeber.

7.4 Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe

und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und

strafrechtlicher Hinsicht. DVT Grünwald prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des

Auftraggebers Rechte Dritter verletzen.

7.5 DVT Grünwald behält sich vor, Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder

gegen die Netiquette verstoßen. DVT Grünwald führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder

der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten/enthaltenen Inhalte durch. DVT Grünwald ist nicht verpflichtet

Markenrechte Dritter zu recherchieren oder zu überwachen.

7.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, DVT Grünwald hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die dadurch entstehen,

dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind,

vollumfänglich schadlos zu halten.

7.7 Die Haftung von DVT Grünwald ist ausgeschlossen, wenn Hindernisse auftreten, die DVT Grünwald trotz

Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob diese bei DVT Grünwald, beim

Auftraggeber oder einem Dritten entstehen. So gewährleistet DVT Grünwald unter anderem nicht, dass

Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets

unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. DVT Grünwald haftet nicht, wenn Zulieferer oder

Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von DVT Grünwald nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die

von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren. DVT Grünwald

übernimmt keine Haftung für Vorkommnisse höherer Gewalt, wie Ausfälle öffentlicher Stromnetze, Unfälle,

Arbeitskonflikte, behördliche Maßnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse, Epidemien, Mobilmachung,

Krieg, Aufruhr etc.

 

8. Vertragslaufzeit, Kündigung

8.1 Die Laufzeit der Dienstleistung von DVT Grünwald wird zwischen dem Auftraggeber und DVT Grünwald

vertraglich vereinbart. Falls nichts anderes vereinbart wird, gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach

Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat per Mail

aufgelöst werden.

8.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine fristlose

Auflösung des Vertrages durch DVT Grünwald liegen unter anderem vor, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen

einstellt, über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden

und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird; der Vertragspartner Bestimmungen über die

Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche

Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht, NDA (Ziff. 9) verstößt;

Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.

 

9. Geheimhaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von DVT Grünwald oder im Auftrag von

DVT Grünwald handelnden Personen zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der

gesamten Dauer des Vertrages und während 3 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

 

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist am Sitz von . Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss Deutscher

internationalen Privatrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist am Sitz der Dein-Vertriebsteam, Tölzer Straße 37, 82031 Grünwald vertreten

durch Jens Niedertscheider. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss Deutscher internationalen Privatrechts.

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